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Der Ausbildungs- und Trainingsbetrieb ist wieder eingeschränkt möglich.

Einschränkungen für den Freizeit- und Amateursport ab 02. November 2020

Zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf weitreichende Beschlüsse verständigt, die auch auf den organisierten Sport erhebliche Auswirkungen haben.

So werden ab Montag, 02. November vorerst alle öffentlichen und privaten Freizeit- und Amateursportstätten geschlossen. Gleiches gilt für Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios.

Weiterhin möglich ist die Ausübung von Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Hausstand. Profisport ist nur noch ausschließlich ohne Zuschauer erlaubt.

Alle Maßnahmen für Baden-Württemberg in der Übersicht

Der Ausbildungs- und Trainingsbetrieb ist bis auf weiteres ausgesetzt.

Informationen der DLRG Deutschland zur Corona-Krise.

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